Geschäftsordnung AEMI-Netzwerk
Fassung: 31.1.2012
Präambel
Diese Geschäftsordnung regelt Aufbau, Struktur und Funktion des AEMI-Netzwerks. Änderungen dieser Geschäftsordnung erfordern den Beschluss einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung des AEMI-Netzwerks und ein zustimmendes Votum der Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie e.V. am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf.
Errichtung des Netzwerks
Die Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie e. V. am Universitätsklinikum Hamburg- Eppendorf betreibt im Rahmen ihrer satzungsmäßigen Aufgaben und Ziele das „AEMI-Netzwerk“, das dem Adolf-Ernst-Meyer-Institut angeschlossen ist.
Zweck und Aufgaben
Ziel des AEMI-Netzwerks ist die Durchführung und Gewährleistung der berufsbegleitenden Fortbildung in der Psychotherapie für qualifizierte Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten.
Es strebt die Organisation einer kollegialen Zusammenarbeit der Netzwerk- Mitglieder, auch hinsichtlich berufspolitischer Fragen, an.
Die Pflege und Weiterentwicklung der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie in ihrer selbstverantwortlichen Form und Identität ist ein zentrales Ziel des AEMI-Netzwerks.
Veranstaltungen des AEMI-Netzwerks
Grundsätzlich stehen den Mitgliedern des Netzwerkes alle Lehrveranstaltungen des Adolf-Ernst-Meyer-Instituts zu Fortbildungszwecken offen.
Veranstaltungen ausschließlich für die Mitglieder des Netzwerkes werden in Abstimmung mit dem Leiter des AEM-Instituts geplant und im Semesterprogramm angekündigt.
Sie werden beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen bei der Ärzte- bzw. Psychotherapeutenkammer akkreditiert und gegenüber den Teilnehmern bescheinigt.
Am AEMI-Netzwerk interessierte Personen können bis zu insgesamt drei Veranstaltungstermine des AEMI-Netzwerks als Gasthörer besuchen, ohne die Mitgliedschaft erworben zu haben.
Das AEMI-Netzwerk organisiert weiter im Rahmen des AEM- Instituts Veranstaltungen (z. B. Workshops, summer school für Psychologie-Studenten oder Fortbildungen) auch für andere Berufsgruppen oder wird in entsprechende Vorhaben des AEM-Instituts eingebunden.
Mitgliedschaft
Mitglieder des AEMI-Netzwerks können natürliche Personen werden, die approbierte Psychologische Psychotherapeuten, Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sind oder Ärzte sind, welche die Bereichsbezeichnung „Psychotherapie“ führen, und die eine Aus- oder Weiterbildung in der Psychoanalyse oder der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie abgeschlossen haben. Bei mehrjähriger erfolgreicher beruflicher Tätigkeit im Fachgebiet der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie kann auf das Kriterium des formellen Abschlusses der Aus- und Weiterbildung verzichtet werden.
Absolventen eines Ausbildungsganges am Adolf-Ernst-Meyer-Institut sind eingeladen, Mitglied im AEMI-Netzwerk zu werden.
Das AEMI-Netzwerk steht darüber hinaus Absolventen einer entsprechenden Ausbildung an anderen Instituten offen. Vor der Aufnahme dieser Interessenten in das Netzwerk wird von zwei Mitgliedern der Leitungsgruppe ein orientierendes Gespräch geführt. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein positives Votum der Leitungsgruppe und ein Beschluss der Mitgliederversammlung des Netzwerks. Auch Angehörige anderer Berufsgruppen, die sich in besonderer Weise für das Anliegen der Psychoanalyse oder der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie einsetzen und entsprechende Qualifikationen erworben haben, können auf Vorschlag der Leitungsgruppe und Beschluss der Mitgliederversammlung des Netzwerks Mitglied im AEMI-Netzwerk werden.
Ein Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Netzwerk-Verantwortlichen der AG Psychotherapie zu stellen.
Die Mitgliedschaft im AEMI-Netzwerk wird bei positivem Bescheid des Antrags auf Mitgliedschaft mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags gültig.
Der jährlich erhobene Mitgliedsbeitrag ist zahlbar innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungseingang auf das Konto des AEMI-Netzwerks.
Leitung des AEMI-Netzwerks
Das Netzwerk wird von einer Leitungsgruppe geleitet. Sie tagt mindestens einmal im Semester und tritt darüber hinaus zusammen, wenn mindestens zwei Mitglieder der Leitungsgruppe dies wünschen. Der Netzwerk-Verantwortliche der AG Psychotherapie beruft die Sitzungen ein und leitet die Sitzung.
Die Leitungsgruppe besteht aus:
- einem von der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie e. V. am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf e. V. bestimmten Mitglied der AG Psychotherapie (Netzwerk-Verantwortlicher)
- zwei Mitgliedern des Netzwerks, die von der Mitgliederversammlung des Netzwerks für die Dauer von drei Jahren gewählt werden. Von diesen nimmt ein Mitglied die Funktion des Schatzmeisters wahr. Die beiden Mitglieder des Netzwerks können sich gegenseitig in ihren Stimmen vertreten.
Kooptiert und abstimmungsberechtigt sind:
- der Vorsitzende der AG Psychotherapie oder der Leiter des AEMI-Instituts
- der Geschäftsführer des AEM-Instituts
Diese sind bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und bei Fragen mit finanziellen Auswirkungen zu den Sitzungen hinzuzuziehen. Sie können sich gegenseitig mit ihren Stimmen vertreten.
Die Leitungsgruppe des AEMI-Netzwerks koordiniert die Veranstaltungen, den Aufbau und die weitere Entwicklung des AEMI-Netzwerks in kollegialer Abstimmung mit den Netzwerk-Mitgliedern.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung tritt einmal im Jahr zur grundlegenden Beschlussfassung zusammen. An dieser Sitzung nehmen der Vorsitzende der AG Psychotherapie und der Geschäftsführer des AEMI-Instituts teil.
Darüber hinaus tritt die Mitgliederversammlung des AEMI-Netzwerks mindestens einmal im Semester zusammen. Die Einladungen zu den Mitgliederversammlungen werden mindestens vier Wochen vor der Sitzung per eMail versendet. Für die fristgerechte Einladung und die Tagesordnung ist der Netzwerk-Verantwortliche der AG Psychotherapie zuständig. Die Tagesordnung wird in der Einladung angekündigt. Der Netzwerk-Verantwortliche der AG-Psychotherapie leitet die Sitzung.
Die Mitgliederversammlungen werden von den Teilnehmern abwechselnd protokolliert. Die Protokolle werden nach Unterschrift eines Mitgliedes der Leitungsgruppe elektronisch zeitnah verschickt.
Mittel
Die zur Erreichung seines Zweckes erforderlichen Mittel erwirbt das AEMI-Netzwerk durch
– Mitgliedsbeiträge der Teilnehmer und Teilnehmerinnen und sonstige Teilnahmegebühren an Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten, jedoch können auch
Sach- und Geldspenden von anderer Seite eingeworben und entgegengenommen werden.
Die Höhe des jährlichen Mitglieds-Beitrages wird pro Geschäftsjahr von der Leitungsgruppe des AEMI-Netzwerks in Abstimmung mit dem Vorstand der AG Psychotherapie festgelegt und von der Mitgliederversammlung des AEMI-Netzwerks bestätigt.
Die Mittel des AEMI-Netzwerks dürfen nur für die Zwecke und Aufgaben des Netzwerks verwendet werden. Sie dürfen nur der Kostendeckung und der Bildung von notwendigen Rücklagen dienen. Das AEMI-Netzwerk beteiligt sich angemessen an den Kosten des Institutsbetriebs. Zu diesen Kosten gehören die Kosten für Strukturerhaltung, Personal und Räume des Instituts.
Die Höhe der mindestens einmal im Jahr festzulegenden Beteiligung wird durch die Leitungsgruppe des AEMI-Netzwerks auf Vorschlag des Geschäftsführers des AEM- Instituts festgelegt.
Die Mittel des AEMI-Netzwerks sind formal Mittel der AG Psychotherapie. Sie werden auf einem eigenen Konto angelegt und vom Sekretariat des Instituts auf Weisung des Schatzmeisters nach Abzeichnung durch den Vorsitzenden der AG Psychotherapie verbucht. Den Mitgliedern der Leitungsgruppe ist jederzeit Einsicht in die Ein- und Ausgaben des Netzwerks zu gewähren. Der Geschäftsführer des AEM-Instituts ist ebenfalls berechtigt in Abstimmung mit dem Schatzmeister oder bei dessen Abwesenheit oder Verhinderung Zahlungen anzuweisen. Der Schatzmeister des Netzwerks fertigt einmal im Jahr eine Ein- und Ausgabenrechnung an und stellt diese der Mitgliederversammlung des Netzwerks vor. Ebenso stellt der Netzwerkverantwortliche der AG Psychotherapie die Ein- und Ausgaberechnung der Mitgliederversammlung der AG Psychotherapie vor.
Die Honorare für Veranstaltungen, die ausschließlich für Mitglieder des Netzwerks stattfinden, unterliegen der Aus- und Einnahmerechnung des Kontos des Netzwerks. Die Honorarregelung erfolgt der Satzung der Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie entsprechend. Detaillierte und strittige Fragen der Honorarregelung entscheidet die Leitungsgruppe des AEMI-Netzwerks mit einfacher Mehrheit.
Ansonsten werden alle Honorare für Veranstaltungen, die den Netzwerkmitgliedern offen stehen, aus dem laufenden Geschäftsbetriebs des Instituts bezahlt und über die satzungsgemäßen Ausgleichszahlungen des Netzes an das Institut ausgeglichen.
Mitarbeit im AEM-Institut
Die Mitglieder des AEMI-Netzwerks sind grundsätzlich eingeladen, sich am Lehrbetrieb des AEM-Instituts zu beteiligen und Lehrveranstaltungen anzubieten. Dies ist im Status eines „Lehrbeauftragten“ ohne weitere Beschlussfassung möglich. Die Mitglieder des Netzes werden regelhaft zu der Dozentenkonferenz des AEMI eingeladen.
Der Status eines „Dozenten am AEMI“ sowie der Status eines „Supervisors am AEMI“ und „Selbsterfahrungsleiters am AEMI“ erfordert eine gesonderte Beschlussfassung der AG Psychotherapie.
Austritt und Ausschluss
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Der Austritt wird zum Ende desjenigen Kalenderjahres wirksam, in dem er schriftlich dem AEMI-Netzwerk erklärt wird.
Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn hierzu wichtige Gründe vorliegen. Dem Mitglied muss Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss der Leitungsgruppe des AEMI-Netzwerks und muss von ihr schriftlich begründet werden.
Gegen den Ausschluss kann mit schriftlicher Begründung innerhalb eines Monats nach Zugang des Ausschlussbescheides Einspruch erhoben werden. Über die Wirksamkeit des Ausschlusses entscheiden sowohl die Mitgliederversammlung des AEMI-Netzwerks als auch die der Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie mit jeweils 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Geschäftsjahr
Die Dauer des Geschäftsjahres entspricht einem Kalenderjahr. Beginn der Geschäftstätigkeit
des AEMI-Netzwerks war der 1. Januar 2009.
Diese Geschäftsordnung wurde am 31. Januar 2010 verabschiedet.
PD Dr. Ulrich Lamparter
Vorsitzender der AG Psychotherapie
Dr. Michael Schödlbauer
Geschäftsführer
Adolf-Ernst-Meyer-Institut
Martin Herbers, Dipl.-Psych.
Protokoll der Sitzung vom 31.12.2010
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