Regelungen zum Abschluss der Aus- bzw. Weiterbildung

Stand: 19. März 2009

Die Semestergebühr ist einschließlich bis zu dem Semester zu bezahlen, in dem Sie beim Institut den „großen Fallbericht“ (Ärzte) bzw. die beiden „Prüfungsfälle“ und vier schriftlichen Falldarstellungen (Psychologen) eingereicht haben. Wenn Sie im darauffolgenden Semester nur noch ihr eigenes „Fallseminar zum Abschluss“ besuchen, brauchen Sie keine Semestergebühr mehr zu bezahlen.

Ansonsten ist die Zahlung der Semestergebühr fällig, bis eine schriftliche Abmeldung von der Aus- oder Weiterbildung von Ihnen vorliegt.

Ärzte

Sobald Sie die Stundenzahl der Behandlungen, die in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer für Ihr Weiterbildungsziel vorgegeben sind, erreicht haben, bitten Sie Ihren Supervisor um eine Bescheinigung. Für jede Weiterbildungsbehandlung ist zudem ein kurzer Bericht (ca. 4 - 5 Seiten) erforderlich, in dem die Diagnose, der Verlauf und das Ergebnis der Behandlung dokumentiert wird. Dieser Bericht ist vom Supervisor mit zu unterzeichnen und der Bescheinigung in Kopie beizulegen.

Der große Fallbericht (12 Seiten) dient der Überprüfung Ihrer psychotherapeutischen Fähigkeit. In diesem Fallbericht ist der Behandlungsverlauf einer psychotherapeutischen Behandlung von der Erstbegegnung mit dem Patienten bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt bzw. zum Abschluss der Behandlung darzustellen. Wichtige Parameter sind neben der Inhaltlichen Nachvollziehbarkeit des Berichtes und einer formalen Kohärenz seine Anschaulichkeit und die Berücksichtigung von Übertragung und Gegenübertragungsaspekten in der Darstellung. Sinnvollerweise ergibt sich folgende Gliederung: Erstbegegnung, diagnostische Überlegungen, Überlegungen zur Indikation, Behandlungsverlauf (in Abschnitte gegliedert), Epikrise, d. h. zusammenfassende Bemerkung und prognostische Überlegungen.

Haben Sie diesen Bericht verfasst, durchaus mit Hilfe des Supervisors, reichen Sie diesen Bericht zusammen mit den Supervisionsbescheinigungen und der Bescheinigung über die Selbsterfahrung im Sekretariat ein und zwar in dreifacher Ausfertigung. Der Bericht wird von zwei Gutachtern der Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie beurteilt, gegebenenfalls ergeben sich Korrekturwünsche. Ist der Bericht positiv beurteilt, ist die institutsinterne Prüfung abgeschlossen. Sie erhalten dann einen Eignungsvermerk. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Behandlungsfall in einem Abschlussfallseminar vorstellen. Die Termine für die Abschlussfallseminare werden rechtzeitig im Semesterprogramm ausgewiesen. Vereinzelt ist es möglich, auch einen anderen Termin für die Abschlussfallvorstellung zu wählen. Die Leitung der Sitzung soll ein Supervisor des Instituts übernehmen, den Sie persönlich ansprechen, auswählen und einladen.

Den Teilnehmern des Seminars soll der Abschlussbericht zugänglich gemacht werden, geben Sie bitte Ihre e-Mail Adresse an, damit die Teilnehmer den Bericht gegebenenfalls bei Ihnen bestellen können und senden Sie Ihren Bericht den Teilnehmern per Post zu. Es handelt sich ja um vertrauliche Daten. Im übersandten Bericht soll weder Ihr Name noch der Name des Patienten auftauchen, Daten, die auf den Rückschluss der behandelnden Person schließen lassen, z. B. Herkunft, berufliche exponierte Stellung, sind im Bericht zu anonymisieren bzw. sinnvoll zu verändern.

Mit der Absolvierung des Abschlussfallseminars, das keinen Prüfungscharakter hat, aber doch die Darstellung eines Behandlungsfalles in kritischer Rede und Gegenrede einüben soll, ist ihre Ausbildung am Adolf-Ernst-Meyer-Institut abgeschlossen. Sie erhalten eine Bescheinigung über diese erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie am Institut, das die Kassenärztliche Vereinigung in der Regel zur Grundlage nehmen, Ihnen die Ausübung in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie im Rahmen der Kassenärztlichen Versorgung zu genehmigen.

Zur Prüfung bei der Ärztekammer sind erforderlich, Bescheinigungen über die Weiterbildungsinhalte soweit sie von der Weiterbildungsordnung vorgegeben sind, vorzulegen. Bitte überprüfen Sie selbst, ob Sie für alle Inhalte der jeweils für Sie gültigen Weiterbildungsordnung Veranstaltungen besucht haben oder Ihre Kenntnisse in anderer Weise nachweisen können.

Nehmen Sie zusätzlich in diesem Zeitraum Kontakt mit der für Sie zuständigen Ärztekammer auf. Auch dort müssen Sie die Unterlagen einreichen. Diese Unterlagen werden einem oder zwei Fachbeisitzern zugeleitet, danach werden Sie zur Prüfung zugelassen. Die Prüfung in der Psychotherapie erfolgt grundsätzlich Fall bezogen.

Psychologischen Psychotherapeuten

Zur Vorbereitung der Anmeldung zur staatlichen Prüfung müssen die erforderlichen Nachweise und Bescheinigungen (Selbsterfahrung, Supervision, Erstinterviews, Berichte über die Behandlungen, Bescheinigungen über die praktische Tätigkeit) zunächst im Institut vorgelegt werden. Dies soll sechs Wochen vor Anmeldeschluss bei der Behörde erfolgen, also z. B. Mitte April für die Prüfung im Herbst und Mitte November für die Prüfung im Frühjahr.

Die im Psychotherapeutengesetz vorgegebene Zahl von 600 Behandlungsstunden können im Einzelfall bis spätestens vier Wochen vor der schriftlichen Prüfung nachgewiesen werden. Bei der Anmeldung zur Prüfung (ca. 2 Monate vor der schriftlichen Prüfung) müssen von den erforderlichen 600 Stunden jedoch mindestens 550 Stunden absolviert sein und es muss sich aus der Stundenplanung ergeben, dass bis zum Stichtag (spätestens vier Wochen vor der schriftlichen Prüfung) mindestens 600 Behandlungsstunden durchgeführt werden können. Selbstverständlich können Behandlungen auch über 600 Stunden hinaus fortgeführt werden und über die Ambulanz abgerechnet werden. Nach der Anmeldung bei der Behörde Soziales, Familie und Gesundheit kann keine Behandlung mehr in der Institutsambulanz begonnen werden. Der Anmeldeschluss ist meistens Anfang Juni bzw. Anfang Dezember.

Es gibt ein Merkblatt, das unter landespruefungsamt.hamburg.de abgerufen werden kann.

Bitte geben Sie frühzeitig im Institut Bescheid, wenn Sie vorhaben, die Prüfung abzulegen. Der Behörde ist an einer rechtzeitigen Planung gelegen.

Alle nachzuweisenden Theorie-Selbsterfahrungs-Supervisionsstunden sowie alle sonstigen notwendigen Ausbildungsleistungen müssen spätestens vier Wochen vor der schriftlichen Prüfung vollständig absolviert sein.

Theorie: grundsätzlich wird die Erfüllung der Theoriestunden von dem Institut geprüft. Das Psychotherapeutengesetz macht lediglich eine Angabe über eine Mindestzahl der Gesamtstunden (4200 Stunden) inklusive praktischer Tätigkeit (1800 Stunden), Selbsterfahrung, Supervision, Theoriestunden. Sogar eigenes Literaturstudium ("freie Spitze") kann in Grenzen berücksichtigt werden.

Berichte: Sie haben insgesamt 6 anonymisierte schriftliche Falldarstellungen am Institut abzugeben, vier davon können kurz sein, zwei sogen. Prüfungsfälle länger, entsprechend den Vorgaben des Prüfungsmerkblattes. Es empfiehlt sich, diese Berichte in ähnlicher Weise anzulegen, wie dies beim Abschlussbericht für Ärzte (s. o.) beschrieben ist. Einer dieser Berichte wird von zwei Gutachtern des Instituts begutachtet und steht für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung in der tiefenpsychologischen Therapie am hiesigen Institut. Sobald Sie diesen Bericht eingereicht haben, können Sie ein Abschlussfallseminar (s. o.) gestalten. Auch dieses soll der Vorbereitung auf die Prüfung dienen.

Die eigentliche Prüfung findet in einem schriftlichen und mündlichen Teil statt. Im mündlichen Teil wird aus Vertretern der anderen TP-Institute und dem AEMI eine Prüfungskommission gebildet.

Ansprechpartner: Dr. Schödlbauer