Lehrplan

1. Ziel

Die psychotherapeutische Weiterbildung am Adolf-Ernst-Meyer-Institut soll Ärzten und Psychologen Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln, die zur Ausübung der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie in Diagnostik, Indikationsstellung und Behandlung befähigen. Die Weiterbildung am Institut erfolgt berufsbegleitend.

Die Weiterbildungsgänge am Institut entsprechen den Anforderungen der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Hamburg für die berufsbegleitende Weiterbildung zum Erwerb der Gebietsbezeichnungen

  • "Psychiatrie und Psychotherapie"
  • "Psychosomatische Medizin und Psychotherapie"
  • Zusatzweiterbildung  "Psychotherapie".

Seit Oktober 2000 ist das Institut Ausbildungsstätte für Diplom-Psychologen im Sinne des Psychotherapeutengesetzes. Hier entspricht die Ausbildung der fünfjährigen berufsbegleitenden Ausbildung und führt zur Approbation als Psychologischer Psychotherapeut.

2. Aufnahmevoraussetzungen

2.1. Für Ärzte: eine begonnene oder abgeschlossene Weiterbildung zum Erwerb einer Gebietsbezeichnung oder mehrjährige Tätigkeit in einer Praxis.

2.2. Für Psychologen: Diplom-Prüfung, die das Fach „Klinische Psychologie“ einschließt, oder gleichwertiger Bachelor- und Master-Abschluss im Fach Psychologie mit klinischem Schwerpunkt jeweils an einer Universität oder Hochschule.

2.3. Fachliche Eignung: Diese wird vor der Zulassung in einem Aufnahmeverfahren festgestellt.


Beginn: jeweils zum Semester (April bzw. Oktober)

Anmeldung: Zwei Monate vor Semesterbeginn (spätestens 01.02. bzw. 01.09.)

3. Dauer

Die ärztliche Weiterbildung erstreckt sich über mindestens sechs Semester / drei Jahre. Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert mindestens fünf Jahre.

4. Inhalte

4.1. Selbsterfahrung

Am Beginn steht die Einzel-Selbsterfahrung in einer Frequenz von mindestens ein bis zwei Sitzungen pro Woche bei einem / einer Psychoanalytiker/in, der / die eine anerkannte Qualifikation nach den Regeln der DPV, der DPG oder der DGPT erworben hat und dem / der von Seiten der Ärztekammer Hamburg in Verbindung mit dem Adolf-Ernst-Meyer-Institut eine Befugnis zur Weiterbildung in der Selbsterfahrung erteilt worden ist. Bei der Vermittlung von Selbsterfahrung für Psychologen ist eine Anerkennung des Selbsterfahrungsleiters bei der zuständigen Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) der Freien und Hansestadt Hamburg in Verbindung mit dem Adolf-Ernst-Meyer-Institut erforderlich.

Ihren Selbsterfahrungsleiter können Sie aus der entsprechenden Liste des Instituts wählen; möchte ein Teilnehmer bei einem dort nicht aufgeführten, jedoch von anderen Instituten anerkannten Selbsterfahrungsleiter die Selbsterfahrung durchführen, ist eine vorherige Genehmigung des Institutsleiters erforderlich.

Anfang und Beendigung der Selbsterfahrung sind vom Weiterbildungsteilnehmenden und dem Selbsterfahrungsleiter dem Institut mitzuteilen. Nach Beendigung der Selbsterfahrung bzw. nach Abschluss der Weiterbildung wird vom Lehrtherapeuten die Lehrtherapie im Rahmen der Weiterbildung formal bestätigt (Beginn, Frequenz, Stundenzahl von Liegung / Sitzung, Dauer bzw. Abschluss). Die Selbsterfahrung begleitet in der Regel die gesamte Weiterbildung. Die Mindestanzahl der Sitzungen ist durch die Weiterbildungsordnung der Hamburger Ärzte bzw. das Psychotherapeutengesetz vorgegeben.

Besonders während der eigenen Fallbehandlungen in der Institutsambulanz muss eine kontinuierliche Selbsterfahrung durchgeführt werden.

4.2. Theorie

Die theoretischen Kenntnisse für alle Aus- und Weiterbildungsgänge werden als Curriculum über eine Gesamtdauer von sechs Semestern in Form von Seminaren vermittelt. Das Curriculum ist so aufgebaut, dass zu jedem Semester mit der Teilnahme begonnen werden kann. Die sog. Grundlagenveranstaltungen werden jedes vierte Semester angeboten. Der Besuch dieser Veranstaltungen ist verpflichtend. In jedem Semester gibt es eine einführende Veranstaltung.

Weiter findet in jedem Semester eine Reihe weiterer Veranstaltungen statt, die unter einem Semesterthema stehen. Beim „Studientag“, der in der Regel in der Mitte des Semesters an einem Samstag durchgeführt wird, steht ebenfalls das „Thema des Semesters“ im Vordergrund. Darüber hinaus werden in jedem Semester eine Reihe weitere Veranstaltungen angeboten.

4.2.1. Grundlagenveranstaltungen (jedes vierte Semester)

  • Konzeptgeschichte der Psychoanalyse: 8 Doppelstunden
  • Allgemeine Neurosenlehre (einschl. Entwicklungspsychologie und Persönlichkeitslehre),
  • Teil 1: 7 Doppelstunden
  • Allgemeine Neurosenlehre (einschl. Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie),
  • Teil 2: 6 Doppelstunden
  • Spezielle Neurosenlehre: 6 Doppelstunden
  • Einführung in die Erstinterviewtechnik: 4 Doppelstunden
  • Theorie tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapieformen: 6 Doppelstunden

4.2.2. Weitere Veranstaltungen im fortlaufenden Curriculum

  • Allgemeine und spezielle Psychosomatik: 6 Doppelstunden
  • Ätiologie, Psychodynamik und Therapie sexueller Störungen: 3 Doppelstunden
  • Psychologie des Selbst und der Objektbeziehungen und ihrer Störungen: 2 Doppelstunden
  • Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfahren im Zusammenhang mit der Formulierung von Kassenanträgen bei Psychotherapie: 2 Doppelstunden
  • Psychodiagnostische Testverfahren: 2 Doppelstunden
  • Theoretische Grundlagen der Paar-, Gruppen- und Familientherapie: 2 Doppelstunden
  • Einführung in andere Psychotherapieverfahren: 5 Doppelstunden
  • Traumseminar: 4 Doppelstunden
  • Der Begriff der psychischen Struktur und seine diagnostische Einschätzung: 2 Doppelstunden
  • Mentalisierung: 2 Doppelstunden
  • Methoden und Resultate der Psychotherapieforschung: 2 Doppelstunden

4.2.3 Gemeinsame Lehrveranstaltungen Hamburger Lehrstätten nach dem Psychotherapeutengesetz

Um die Lehrinhalte nach dem Psychotherapeutengesetz vollständig anzubieten, bieten die psychoanalytisch orientierten Lehrstätten Hamburgs in jedem Semester einer Reihe von Veranstaltungen an, die allen Aus- und Weiterbildungsteilnehmern offen stehen. Diese werden im laufenden Semesterprogramm angekündigt, sofern sie bei Drucklegung schon bekannt waren. Die Anmeldung zu diesen Seminaren erfolgt über das jeweils veranstaltende Institut und sollte möglichst frühzeitig erfolgen.

4.3. Übende Verfahren

Hier werden jeweils 8 Doppelstunden umfassende Kurse in progressiver Muskelrelaxation und autogenem Training durchgeführt.

4.4. Erstinterview- und Fallseminare

In jedem Semester werden kontinuierlich Erstinterview- und Fallseminare durchgeführt.

4.4.1. Erstinterview-Seminar

Parallel zum Erstinterview-Praktikum wird das Erstinterview-Seminar besucht. Voraussetzung zur Teilnahme ist der abgeschlossene Besuch der Veranstaltung "Einführung in die Erstinterviewtechnik".

4.4.2. Fallseminar

Parallel zu den regelmäßig (mindestens nach jeder 4. Stunde) supervidierten Behandlungen wird das Fallseminar besucht. Jeder Teilnehmer sollte mindestens eine laufende Behandlung pro Semester vorstellen. Der Besuch des Fallseminars ist bis zum Abschluss der Aus- bzw. Weiterbildung bei laufenden Behandlungen obligatorisch. Voraussetzung zur Teilnahme ist der Abschluss des Erstinterview-Praktikums.

Der Besuch der sogenannten „Fallseminare zum Abschluss“, bei denen von Absolventen des Instituts ihre Prüfungsfälle vorgestellt werden, wird allen Weiter-/Ausbildungsteilnehmern dringend empfohlen, – unabhängig vom Stand der Weiter-/Ausbildung.

4.5 Veranstaltungen für einzelne Gebiete

Darüber hinaus finden zum Erwerb spezieller Kenntnisse in den einzelnen Gebieten weitere praktische Veranstaltungen statt.

4.6. Weiterbildung durch Supervision

4.6.1. Selbständige Durchführung von Erstinterviews

Die erste Behandlungserfahrung wird in sogenannten Erstinterviews gewonnen, die in getrennten Sitzungen supervidiert werden. Hierbei werden Patienten zum Teil in mehreren Sitzungen untersucht und beraten und gegebenenfalls nach Möglichkeit in eine anschließende psychotherapeutische Behandlung vermittelt. Mit Erstinterviews kann erst nach Beginn der Selbsterfahrung begonnen werden. Ebenso muss das Grundlagenseminar „Einführung in die Erstinterviewtechnik“ absolviert sein.

Grundsätzlich sind 15 supervidierte Erstinterviews in allen Weiterbildungsgängen zu absolvieren, bei der Zusatzbezeichnung „fachgebundene Psychotherapie“ 10 Interviews. Danach kann mit eigenen Behandlungen unter Supervision begonnen werden. Neben der praktischen Durchführung der Interviews und der Supervision wird durch das Schreiben einer ausführlichen Aktennotiz und eines Arztbriefes das psychodynamische Denken eingeübt. Mindestens fünf Erstinterviews sind in der Ambulanz des AEMIs durchzuführen. Für die ersten acht Interviews können nicht mehr als drei verschiedene Supervisoren gewählt werden.

Wenn alle Supervisoren der Interviews einverstanden sind, und die zugehörigen schriftlichen Arbeiten vollständig abgearbeitet sind, kann bereits frühestens nach acht Interviews der Beginn der Behandlungen erfolgen. Dabei müssen fünf dieser acht Interviews in der Ambulanz des AEMI erfolgt sein.

Voraussetzung für die frühe Aufnahme von eigenen Behandlungen unter Supervision bereits nach acht Erstinterviews ist ein sogenanntes „Eingangskolloquium“. In einem fallorientierten Gespräch (Kolloquium) mit einem selbst gewählten Mitglied der AG Psychotherapie wird geprüft, ob die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, selbstständig eine Behandlung durchzuführen. Grundsätzlich können weitere Interviews über die 15 Interviews hinaus in der Ambulanz des AEMI durchgeführt werden, um klinische Erfahrungen zu sammeln. Diese Tätigkeiten werden auf die Gesamtstundenzahl der zu erbringenden Leistungen nach PsychThG angerechnet und zählen als Behandlungsstunden.

Für Psychologen ist es grundsätzlich möglich, am Institut das Erstinterviewpraktikum im Rahmen der Praktischen Tätigkeit nach PsychThG zu erbringen, die am Institut abgeleistet werden kann.

4.6.2. Durchführung eigener psychotherapeutischer Behandlungen

Behandlungen können erst nach erfolgreichem Abschluss des Erstinterview-Praktikums und des Erstinterview-Seminars begonnen werden.

Die Anzahl der erforderlichen Behandlungen ist durch die Regelungen des entsprechenden Aus-/ Weiterbildungsganges bestimmt (Psychotherapeutengesetz bzw. Weiterbildungsordnung für Ärzte). Für die institutsinterne Evaluation („Institutsabschluss“) ist eine Behandlungserfahrung von 150 dokumentierten und supervidierten Behandlungsstunden in der TP mit mindestens zwei fortgeschrittenen Fällen erforderlich. Alle Ausbildungsbehandlungen können über die Institutsambulanz mit den Krankenkassen abgerechnet werden.

Die gemäß den jeweiligen Weiterbildungs- Ausbildungsrichtlinien geforderten Behandlungen werden dienstlich unabhängig von Supervisoren supervidiert, die eine anerkannte Qualifikation als Psychoanalytiker nach den Regeln der DPV, der DPG oder der DGPT erfahren haben oder von der Mitgliederversammlung der AG Psychotherapie zum Supervisor ernannt wurden. Die Supervisoren müssen bei der Ärztekammer (Weiterbildung für Ärzte) und/ oder bei der Gesundheitsbehörde (Ausbildung für Diplom-Psychologen) als Supervisor anerkannt sein.

Für die verschiedenen Behandlungsfälle sind verschiedene Supervisoren zu wählen. Die ersten Behandlungsfälle erfordern grundsätzlich eine Einzelsupervision. Die Supervision weiterer Behandlungsfälle kann in einer wöchentlich stattfindenden Gruppensupervision mit max. drei Weiterbildungsteilnehmern erfolgen. Grundsätzlich kann der Selbsterfahrungsleiter eines Weiterbildungsteilnehmers bei diesem nicht als Supervisor tätig sein.

Das AEMI führt eine Liste, in der Supervisoren aufgeführt sind, die aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit dem AEMI bei diesen Körperschaften gemeldet sind. Für die Supervision für Erstinterviews sind die Weiterbildungsteilnehmer an diese Liste gebunden. Wünscht ein Weiterbildungsteilnehmer bei der Durchführung eigener psychotherapeutischer Behandlungen Supervision von einem nicht auf dieser Liste geführten Supervisor, so sind die formalen Voraussetzungen auf Initiative des Weiterbildungsteilnehmers vorab zu klären und die Zustimmung der Institutsleitung einzuholen.

5. Abschluss

Ist das zum Erwerb der entsprechenden Gebiets-/Bereichsbezeichnung in den Weiterbildungsrichtlinien geforderte Behandlungskontingent erbracht, kann der Weiterbildungsteilnehmer sich zum Abschluss melden.

Bei der Meldung zum Abschluss müssen der Theorieteil des Curriculums und die Selbsterfahrung (von der Mindestzahl und der Frequenz der Sitzung) erfüllt sein (Bescheinigung des Lehrtherapeuten).

Ebenso müssen die jeweils erforderlichen behandlungspraktischen Erfahrungen durch Supervisionsbescheinigungen nachgewiesen sein. Der Supervisor stellt auf Wunsch des Teilnehmers eine Supervisionsbescheinigung aus, die Angaben über die Diagnose, Alter und Geschlecht des behandelten Patienten sowie die Anzahl der Behandlungs- und der Supervisionsstunden enthält.

Die Dokumentation der Behandlungen umfasst: Schriftliche Darlegungen über die Behandlungsfälle (Beschwerdebild, Anamnese, Befund, Psychodynamik, Indikationsstellung mit prognostischen Überlegungen, Behandlungsverlauf, epikritische Zusammenfassung). Diese Unterlagen werden nach Abschluss der Behandlung dem jeweiligen Supervisor vorgelegt (der jeweilige Bericht sollte max. 3-4 Seiten umfassen). Die jeweiligen Berichte werden vom Supervisor unterschrieben und sind bei Meldung zur Prüfung mit der Supervisionsbescheinigung einzureichen.

Über einen der behandelten Langzeittherapien (mind. 50 Stunden) wird ein großer Fallbericht (max. 12 Seiten) angefertigt. Dieser Bericht stellt institutsintern die Prüfungsleistung dar und wird von zwei Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie e. V. unabhängig voneinander beurteilt (die jeweiligen Supervisoren wie auch der Lehrtherapeut des Weiterbildungsteilnehmers können nicht zugleich Gutachter sein). Bei uneinheitlichen Voten wird der Abschlussbericht einem dritten Gutachter der Arbeitsgemeinschaft zur Beurteilung vorgelegt. Die abschließende Beurteilung der fachlichen Eignung erfolgt dann unter den Gutachtern mehrheitlich. Abschließend muss der Behandlungsfall ohne eigenen Prüfungscharakter in einem „Fallseminar zum Abschluss“ der Institutsöffentlichkeit vorgestellt werden.

6. Prüfung

Auf Wunsch des Weiter- bzw. Ausbildungsteilnehmers werden die abgeleisteten Weiter- bzw. Ausbildungsinhalte vom Institut bereits vor der institutsinternen Evaluation schriftlich bestätigt, so dass der Teilnehmer sich zur Prüfung bei der Ärztekammer bzw. Gesundheitsbehörde melden kann. Die Ärztekammer verlangt in der Regel die Vorlage eines „Kassenantrags“ als Grundlage der fallbezogenen Prüfung. Für die staatliche Approbationsprüfung nach dem PThG sind zwei lange Fallberichte (max. 12 Seiten) und vier Kurzberichte (3-4 Seiten) einzureichen. Dafür können die o. g. Berichte verwendet werden.

Eine Bescheinigung über den vollständigen Abschluss der Weiter/-Ausbildung am Adolf-Ernst-Meyer-Institut wird jedoch nur unter der Voraussetzung erteilt, dass die institutsinternen Abschlussregeln (siehe 5.) eingehalten sind und die dort formulierten Bedingungen vollständig erfüllt wurden.

7. Gebühren

Für die Teilnahme an der Weiter-/ Ausbildung wird von jedem Teilnehmer pro Semester eine Pauschale erhoben. Die Pflicht zur Bezahlung besteht, auch wenn keine Veranstaltungen besucht werden.

Für sogenannte Urlaubssemester und Unterbrechungen der Weiter-Ausbildung gibt es definierte Regeln, die im Intranet des Instituts einsehbar sind. Die Kosten für die Zulassungsgespräche, für die Selbsterfahrung sowie für die Supervisionen der Erstinterviews und der Therapien sind vom Teilnehmer zu tragen.

Für die in der Institutsambulanz vom Teilnehmer durchgeführten Erstinterviews und Behandlungen erhalten die Teilnehmer ein Honorar.

8. Ausschluss

Stellen sich im Verlauf der Aus- bzw. Weiterbildung gravierende Gründe heraus, die eine Nicht-Eignung für eine selbständige Tätigkeit in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie bedingen, kann der Teilnehmer auf Beschluss der Mitgliederversammlung der AG Psychotherapie von der Aus- bzw. Weiterbildung ausgeschlossen werden. In diesem Fall werden von Seiten des Instituts keine Kosten zurückerstattet.


Stand September 2015

Sie können den Lehrplan als pdf-Datei hier herunterladen.