Anmeldung zur Aus- bzw. Weiterbildung in der Psychotherapie

Wir erbitten Ihre Anmeldung für die Aus- bzw. Weiterbildung spätestens zum 01.02. für das Sommersemester und zum 01.09. für das jeweilige Wintersemester.

Wenn Sie Fragen im Vorfeld zum Ablauf oder zur Gestaltung der Weiterbildung haben, können Sie gerne mit uns vorab Kontakt aufnehmen und gegebenenfalls einen Beratungstermin vereinbaren.

Wenn Sie sich zur Aus- oder Weiterbildung am Institut anmelden, reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei uns ein:

  • Ausgefüllter Anmeldebogen / Anmelde-Formular zum Download (pdf-Datei, 87 kb)
  • Kopie der Approbationsurkunde als Arzt/Ärztin
  • Bachelor- und Master- oder Diplomzeugnis bei Ausbildungsziel Psychologischer Psychotherapeut/Psychologische Psychotherapeutin
  • Lichtbild
  • Kurzer Lebenslauf

Wenn Ihre Unterlagen bei uns vorliegen, kontaktieren wir Sie, um mit Ihnen zwei Termine für die Zulassungsgespräche zu vereinbaren. Diese finden jeweils bei einem Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie“ statt, ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der die Aus- bzw. Weiterbildung am Institut trägt.

Die Gespräche dienen der Feststellung der persönlichen und fachlichen Eignung für den angestrebten psychotherapeutischen Beruf. Nach diesen Gesprächen erfolgt die formelle Zulassung zur Weiterbildung durch die Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie e. V. in einer Sitzung, die in der Regel zeitnah vor dem Semesterbeginn stattfindet.

Die Zulassungsgespräche kosten 70 Euro pro Gespräch und werden über das Institut abgerechnet. Für den Fall, dass die Voten der Interviewer nach dem Gespräch uneinheitlich sind, ist die Möglichkeit vorgesehen, dass mit dem Bewerber ein drittes Gespräch geführt und dann entschieden wird.

Voraussetzung für die Zulassung

Für Ärzte: eine begonnene Weiterbildung zum Erwerb einer Gebietsbezeichnung oder mehrjährige Tätigkeit in einer Praxis. Für Psychologen: Diplom-Prüfung an Universität oder Hochschule, die das Fach „Klinische Psychologie“ einschließt, bzw. Master-Absolventen mit entsprechender Qualifikation.

Weitere Informationen insbesondere zur Anerkennung von Studienabschlüssen durch das Landesprüfungsamt für Heilberufe der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg finden Sie unter „Infos Diplom“ und „Infos Master“.